Zivil- und Personenstandsregister
Am 1. Oktober 1874, also vor 150 Jahren, trat in Preußen das „Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874″, das Personenstandsgesetz, in Kraft.
Neben den noch im 19. Jahrhundert üblichen Kirchenbüchern, die als primäre Quelle für den Personenstand dienen, gab es bereits die aus der napoleonischen Zeit stammenden Zivilregister, die größtenteils bis 1814, aber auch darüber hinaus geführt wurden. In den linksrheinischen Teilen der neuen preußischen Gebiete wurden diese Zivilstandsregister weiterhin geführt. In Remscheid wurden die die Zivilstandsregister ab 1810/1811 durchgehend geführt.
In unseren Archivbeständen befinden sich
Geburten, die vor mehr als 110 Jahre beurkundet wurden
Heiraten, die vor mehr als 80 Jahre beurkundet wurden
Sterbefälle, die vor mehr als 30 Jahre beurkundet wurden