Familien- und Personenforschung

© Landesarchiv Berlin

Zivil- und Personenstandsregister

Am 1. Oktober 1874, also vor 150 Jahren, trat in Preußen das „Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874″, das Personenstandsgesetz, in Kraft.

Neben den noch im 19. Jahrhundert üblichen Kirchenbüchern, die als primäre Quelle für den Personenstand dienen, gab es bereits die aus der napoleonischen Zeit stammenden Zivilregister, die größtenteils bis 1814, aber auch darüber hinaus geführt wurden. In den linksrheinischen Teilen der neuen preußischen Gebiete wurden diese Zivilstandsregister weiterhin geführt. In Remscheid wurden die die Zivilstandsregister ab 1810/1811 durchgehend geführt. 

In unseren Archivbeständen befinden sich

Geburten, die vor mehr als 110 Jahre beurkundet wurden

Heiraten, die vor mehr als 80 Jahre beurkundet wurden

Sterbefälle, die vor mehr als 30 Jahre beurkundet wurden

Zeitzeuginnen des 20. Jahrhunderts

Der Widerstand Remscheider Frauen 1933-1945

„Wider das Vergessen“ – dies ist das Leitmotiv der vorliegenden Broschüre. Sie ist gewidmet den Remscheider Widerstandskämpferinnen, die mutig und unbeirrt dem Terror und der Willkür des Nationalsozialismus entgegen getreten sind.

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