Fundstück

Der Fall Jakob Mang

Fundstück des Monats April 2026

Fast 1200 Remscheider Männer und Frauen (oder ihre Hinterbliebenen) machten nach dem Zweiten Weltkrieg Schäden geltend, die sie durch nationalsozialistisches Unrecht erlitten hatten. Sie hatten aufgrund ihrer politischen Einstellung, aus rassischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen Verfolgung erfahren und ganz konkret einen Schaden erlitten - etwa an Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder beruflicher Existenz. Nicht selten hatten sie die Verfolgung auch mit dem Leben bezahlt.

Dass es für diese Menschen eine Wiedergutmachung geben musste, war schon kurz nach Kriegsende den Besatzungsmächten und den Kommunen klar, die daraufhin erste Regelungen trafen, welche aber zunächst hauptsächlich Fürsorgecharakter besaßen und an der Bedürftigkeit der Betroffenen ausgerichtet waren. Diese Bemühungen mündeten 1953 im ersten bundeseinheitlichen Entschädigungsgesetz, das allerdings unzulänglich ausgearbeitet war und in der praktischen Umsetzung eklatante Mängel aufwies. Daher folgte 1956 mit dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) eine große Novelle, die dann 1965 mit dem Bundesentschädigungs-Schlussgesetz (BEG-SG) noch einmal verbessert und im Leistungsumfang ausgeweitet wurde. Wiedergutmachung konnte in der Rückerstattung von Vermögenswerten bestehen, die den NS-Verfolgten entzogen wurden, oder in einer Entschädigung für Eingriffe in die Lebenschancen wie den Verlust an Freiheit, Gesundheit oder beruflichem Fortkommen.

Lange bevor das BEG in Kraft trat, nämlich am 27. Juni 1945, wandte sich Frau Amalie Mang aus Lennep an die Stadt Remscheid – das Schreiben ist unser Fundstück des Monats, und wir möchten es zum Anlass nehmen, an das Schicksal von Jacob Mang und die rätselhaften Umstände seines Todes zu erinnern.

Jakob Mang wurde am 11. September 1881 in Krickenbach im Pfälzerwald geboren. Etwa um das Jahr 1905 zog er nach Lennep. Ob er zu diesem Zeitpunkt bereits mit der aus Düsseldorf stammenden Amalie Elise Clasen verheiratet war, ließ sich bisher nicht feststellen. Die Ehe scheint jedenfalls glücklich gewesen zu sein: Das Paar bekam acht Kinder.

Jakob Mang war von Beruf Installateur und war beim Lenneper Gas- und Wasserwerk beschäftigt; er war ein sozial engagierter, umtriebiger junger Mann, der sich neben seinem gewerkschaftlichen Engagement als Betriebsobmann auch politisch betätigte: Bei den Gemeindewahlen am 2. März 1919 kandidierte er für die USPD, wurde allerdings nicht gleich gewählt, sondern gelangte im April 1921 als Nachrücker für den ausgeschiedenen Albert Britzkow in die Lenneper Stadtverordnetenversammlung. Zu diesem Zeitpunkt war er schon fast anderthalb Jahre im Ausschuss der Allgemeinen Ortskrankenkasse aktiv. Anfang Mai 1923 legte er aus unbekannten Gründen sein Mandat nieder und machte den Weg frei für Hermann Ladde.

Später wurde er Mitglied der KPD, trat jedoch nicht mehr lokalpolitisch in Erscheinung. Nach eigener Aussage war er zudem Mitglied des Roten Frontkämpferbundes. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde die KPD, eine bedeutende politische Kraft in der Weimarer Republik, im Zuge der Reichstagsbrandverordnung ("Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat") vom 28. Februar 1933 faktisch verboten und ihre Mitglieder systematisch von den Nationalsozialisten verfolgt. Viele versuchten, aus dem Untergrund heraus Widerstand gegen das NS-Regime zu organisieren, so auch Jakob Mang. Aufgrund der §§ 4 und 5 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums wurde er zum 30. Juni 1933 entlassen. Kurz zuvor, an einem Tag im Frühjahr 1933, wurde er um 1 Uhr in der Nacht von SA- und SS-Leuten aus dem Bett gerissen, verhaftet und in das damalige „Hermann-Göring-Haus“ (jedem Lenneper als „Kreishaus“ bekannt) verschleppt, wo er mehrfach schwer misshandelt wurde. 

Dabei handelte es sich nicht um einen Einzelfall, denn solche als „Verhöre“ getarnten Folterungen von politischen Gegnern im Gebäude des Kreishauses kamen öfter vor; die Täter agierten willkürlich, brutal und im Bewusstsein, in ihrer Vorgehensweise keiner Rechtsstaatlichkeit zu unterliegen. Gleichzeitig waren sie bemüht, die Folterungen nicht publik werden zu lassen: Nach Zeugenberichten ließ der Lenneper SA-Sturmführer zumindest in einem Fall während der Misshandlungen die SA vor dem Kreishaus trommeln, um die Schreie des Gefolterten zu übertönen. In einem anderen Fall soll das Radio so laut gedreht worden sein, dass man draußen das Schreien des Opfers nicht mehr hören konnte.

In der Regel wurden die Misshandelten noch am selben Tag nach Hause entlassen oder in die Polizeigefängnisse Remscheid oder Wuppertal überführt. Allerdings führte dies nur selten zur Beendigung ihrer Torturen. Einige Betroffene wurden zu einem späteren Zeitpunkt erneut in das Hermann-Göring-Haus einbestellt und dort weiteren gewaltsamen Befragungen unterzogen. Exakt so verhielt es sich bei Jakob Mang; er wurde etwa eine Woche lang im Polizeigefängnis in der Uhlandstraße gefangen gehalten und immer wieder zu „Verhören“ abgeholt; dort wurde er von SS-Leuten so massiv zusammengeschlagen, dass er in der Folge unter ständigen Kopfschmerzen litt und epileptische Anfälle entwickelte. Er versteckte sich nach diesen Ereignissen bei seiner Tochter in Herdecke, um auf diese Weise weiteren Misshandlungen zu entgehen - was auch gelang. Dennoch hatten die Folterungen gravierende Spuren bei diesem so engagierten und mutigen ehemaligen Lenneper Stadtverordneten hinterlassen:  seine Gesundheit, auch seine seelische, war durch das, was er hatte erdulden müssen, so stark geschädigt, dass er neben den körperlichen Leiden auch eine Wesensveränderung durchmachte. Er wurde unruhig und zunehmend verwirrt, die Krampfanfälle nahmen in der ersten Jahreshälfte 1944 dramatisch zu, so dass seine Ehefrau sich schließlich keinen Rat mehr wusste und ihn zur Behandlung in die Heil- und Pflegeanstalt Stiftung Tannenhof in Remscheid-Lüttringhausen brachte.

Was dann passierte, schilderte der Ärztliche Leiter des Tannenhofs, Dr. Werner Philipps, in einer fünf Jahre nach Kriegsende im Rahmen des Wiedergutmachungsverfahrens verfassten Stellungnahme folgendermaßen:

„Bei der Aufnahme redete und sang der Kranke, war verwirrt. Er machte einen sehr verschmutzen Eindruck. Der Kranke hatte zahlreiche blutunterlaufene Stellen und Hautabschürfungen an Stirn, Schläfe, Nase, Händen, beiden Knien und Schienbeinen.

Nach dem Bad wurde der Kranke zu Bett gebracht. Er verließ dauernd das Bett und machte Angriffe auf die Umgebung. Eine körperliche Untersuchung war infolge der großen Unruhe des Kranken nicht möglich.

In der folgenden Nacht erwachte der Kranke um 2.10 Uhr, sprang aus dem Bett, drängte fort. Er fiel über die Nachtwache her und warf sie zu Boden, konnte nur mit vieler Mühe wieder zu Bett gebracht werden. Kurze Zeit darauf trat bei Herrn Mang ein plötzlicher Kollapszustand ein, Puls und Atmung setzten aus und ließen sich durch Gaben von Lobelin und Sympatol nicht wieder in Gang bringen. Um 2.30 Uhr am 9.7.44 trat der Tod ein.“

Dr. Philipps konnte keinen Zusammenhang erkennen zwischen dem Tod des Patienten und den elf Jahre zuvor erlittenen schweren Kopfverletzungen. Tatsächlich zitiert er die Krankenakte mit den Worten, Jakob Mang sei „im Jahre 1933 verhauen worden“; diese Bagatellisierung mag zusätzlich dazu beigetragen haben, dass der Familie zwar eine Wiedergutmachungsleistung in vergleichsweiser geringer Höhe für den Vermögensschaden zugesprochen wurde, die Jakob Mang durch die Entlassung aus dem Dienst und drei Jahre Arbeitslosigkeit erlitten hatte - die Hinterbliebenenversorgung, die er als NS-Opfer erhalten hätte, wurde der Witwe jedoch versagt.

Es hat niemals eine Untersuchung der Umstände stattgefunden, die zu diesem plötzlichen Tod nach nur wenigen Stunden in der Heil- und Pflegeanstalt geführt haben. Sie wurden im gesamten Verfahren nicht thematisiert. Heute würde man möglicherweise anders auf diese Vorgänge blicken.

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